Psychotherapie in Berlin - Ablauf & Kosten

Psychotherapie Berlin: Ablauf, Einleitung und Antragstellung

Um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich zu informieren, brauchen Sie keine Überweisung eines Arztes. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern, und Sie erhalten alle nötigen Informationen über mögliche Behandlungswege und über die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. In der Regel folgen vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen), in denen wir gemeinsam herausfinden, welche therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden können, und ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten. Viele private Krankenversicherungen und auch die Beihilfe verlangen danach eine schriftliche Antragstellung, um die Kosten für die Psychotherapie zu genehmigen. Um diese Anträge, auch die Antragsstellung auf Fortführung der Therapie kümmere ich mich. Für Sie entsteht kein Verwaltungsaufwand.

In der Regel können die Therapie oder die Beratungsgespräche dann bald beginnen.

Video-Pychotherapie

Die Therapie kann auch online per Video durchgeführt werden. Einzelheiten finden Sie hier: Psychotherapie per Videosprechstunde

Schweigepflicht in der Psychotherapie

Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, die für mich absolut verbindlich ist.

Dauer der Psychotherapiesitzungen

Die Verhaltenstherapie Berlin erfolgt alltagsbegleitend in kontinuierlichen, meist einmal wöchentlichen Einzelsitzungen. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.

Psychotherapie Berlin: Anzahl der Sitzungen

Jede Psychotherapie ist sehr individuell und es lässt sich nur schwer vorhersagen, wie viele Sitzungen notwendig sein werden. Je nach Indikation ist mit einer Dauer zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen. Einige private Krankenversicherungen grenzen die Anzahl der Psychotherapiesitzungen ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie.

Psychologische Tests als Vorbereitung für die Psychotherapie Berlin Mitte

Zur Vorbereitung auf das Erstgespräch (Probatorische Sitzung) möchte ich Sie bitten, folgende Tests auszudrucken, gemäß der Anleitung durchzuführen und zur Psychotherapiesitzung mitzubringen. Diese psychologischen Tests helfen bei der Stellung einer Diagnose und später bei der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenkassen. Die Auswertung erfolgt durch Ihre Psychotherapeutin.

Kosten einer Psychotherapie

Die Kosten einer Psychotherapie hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits muss in den probatorischen Sitzungen zunächst festgestellt werden, um welches Krankheitsbild es sich handelt und wie ausgeprägt die Symptomatik ist. Andererseits ist auch Ihr Versicherungsstatus entscheidend.

Kosten für das Erstgespräch / Psychotheraoeutische Sprechstunde

Diese Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Kosten für die probatorischen Sitzungen

Die probatorischen Sitzungen (auch Probesitzungen genannt) finden vor der Beantragung der Psychotherapie bei den Krankenversicherungen statt und werden von diesen antragsfrei (sofern Ihr Vertrag eine Psychotherapie einschließt) erstattet. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung.

Danach gibt es folgende Möglichkeiten der Kostenerstattung:

Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt nicht für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen antragsfrei abgerechnet werden kann -sofern Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung vereinbart haben. Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.

Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Beihilfe (Kosten bei Beamten)

Beamte können sich einen Teil der Behandlungskosten erstatten lassen (in der Regel 50%). Dafür ist nach den probatorischen Sitzungen eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung durch die Beihilfestellen notwendig. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.

Psychotherapiekosten selbst zahlen

Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an. In der Regel beläuft sich das Honorar auf Euro 153,00 pro Therapiesitzung. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Eine kostengünstige und ebenfalls sehr effektive Möglichkeit für Selbstzahler ist die Gruppentherapie. Hier geht es zu unseren Gruppentherapieangeboten

Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die Durchführung einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten bedarf der Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Die Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kosten für eine Paartherapie / Paarberatung

Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung à 50 Minuten beträgt € 153,--, à 90 Minuten € 250,--. Die Kosten für eine Paarberatung / -therapie werden nicht durch die Krankenkassen erstattet.

Kosten für ein Coaching

Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt € 180,--.

Kosten für eine Beratung / Supervision

Das Honorar wird im Einzelfall vereinbart.

Ausfallhonorar

Termine, die nicht mindestens 48 Werktagsstunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich voll in Rechnung.